Allgemeine Geschäftsbedingungen
der AAV-Events GmbH
Stand: November 2026
AAV-Events GmbH
Fridolin-Rolke-Straße 30
8561 Söding-Sankt Johann, Österreich
Firmenbuchnummer: FN 690794z
Telefon: +43 676 4966240
E-Mail: office@aav-events.at
Website: www.aav-events.at
1. Geltung
a) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge mit der AAV-Events GmbH, nachfolgend „wir“ oder „AAV-Events“, sofern ihre Geltung vor Vertragsabschluss vereinbart wurde.
b) Sie umfassen insbesondere die Planung und technische Betreuung von Veranstaltungen, die Bereitstellung und Vermietung von Veranstaltungstechnik, Ton-, Licht-, Bühnen- und Videotechnik, DJ-Equipment, Streaming sowie Film-, Tonstudio- und Produktionsleistungen.
c) Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich zustimmen. Individuell getroffene Vereinbarungen gehen diesen AGB vor.
d) Verbraucher sind Personen, für die das jeweilige Geschäft nicht zum Betrieb ihres Unternehmens gehört. Bestimmungen, die ausdrücklich nur für Unternehmer gelten, finden auf Verbraucher keine Anwendung.
2. Angebote, Vertragsabschluss und Kostenvoranschläge
a) Unsere Angebote sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden oder eine Bindungsfrist enthalten. Die Verfügbarkeit von Personal und Equipment wird erst mit Vertragsabschluss verbindlich zugesagt.
b) Ein Vertrag kommt durch Annahme eines verbindlichen Angebotes, durch unsere Auftragsbestätigung oder durch eine sonstige übereinstimmende Vereinbarung zustande. Schweigen des Kunden gilt nicht als Zustimmung zu Änderungen.
c) Maßgeblich für Art und Umfang der Leistung sind die bei Vertragsabschluss vereinbarten Unterlagen, insbesondere Angebot, Leistungsbeschreibung und Auftragsbestätigung.
d) Das auf unserer Website angebotene kostenlose Erstgespräch bleibt kostenlos. Weiterführende Planungen, Konzepte, technische Ausarbeitungen und Kostenvoranschläge werden nur dann gesondert verrechnet, wenn wir den Kunden vorab über die Kostenpflicht und deren Berechnungsgrundlage informiert haben und er die entgeltliche Leistung beauftragt.
e) Änderungen oder Ergänzungen eines Auftrages sind gesondert zu vereinbaren. Zur nachvollziehbaren Dokumentation sollen diese per E-Mail bestätigt werden.
3. Leistungsumfang und Fremdleistungen
a) Wir erbringen die vereinbarten Leistungen fachgerecht und unter Berücksichtigung der vereinbarten technischen und organisatorischen Anforderungen.
b) Transport, Aufbau, Abbau, Bedienpersonal, technische Betreuung, Proben, zusätzliche Betriebsstunden und sonstige Nebenleistungen sind nur insoweit im Preis enthalten, als dies vereinbart wurde.
c) Wir dürfen geeignete Subunternehmer zur Erfüllung unserer Leistungen einsetzen. Unsere Verantwortung für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung bleibt dadurch unberührt.
d) Werden Leistungen Dritter lediglich vermittelt und schließt der Kunde den Vertrag unmittelbar mit dem jeweiligen Anbieter, weisen wir vor Vertragsabschluss darauf hin. In diesem Fall richten sich die vermittelten Leistungen nach dem betreffenden Vertrag.
e) Die Veranstaltereigenschaft und die damit verbundenen Aufgaben werden durch unsere technische Mitwirkung allein nicht übernommen. Eine Übernahme organisatorischer oder behördlicher Aufgaben bedarf einer entsprechenden Vereinbarung.
4. Preise und zusätzliche Leistungen
a) Gegenüber Unternehmern verstehen sich Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nichts anderes angegeben ist. Gegenüber Verbrauchern werden Gesamtpreise einschließlich Umsatzsteuer und vorhersehbarer verpflichtender Nebenkosten ausgewiesen.
b) Für die vereinbarten Leistungen gelten die bei Vertragsabschluss festgelegten Preise. Nachträgliche Preisänderungen bedürfen einer Vereinbarung.
c) Vom Kunden gewünschte zusätzliche Leistungen oder Änderungen, insbesondere längere Einsatzzeiten, weitere Technik, zusätzliche Proben oder ein geänderter Veranstaltungsablauf, werden nach vorheriger Vereinbarung gesondert verrechnet.
d) Bei einer voraussichtlichen Überschreitung eines unverbindlichen Kostenvoranschlages informieren wir den Kunden nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen rechtzeitig.
5. Zahlungsbedingungen und Verzugszinsen
a) Zahlungsfristen und Anzahlungen richten sich nach dem jeweiligen Angebot oder Vertrag. Ohne gesonderte Vereinbarung sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungserhalt ohne Abzug zu bezahlen.
b) Anzahlungen werden auf die Schlussrechnung angerechnet. Höhe und Fälligkeit werden vor Vertragsabschluss festgelegt.
c) Ein Skontoabzug ist nur bei ausdrücklicher Vereinbarung zulässig.
d) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Bei Unternehmergeschäften beträgt der Zinssatz unter den Voraussetzungen des § 456 UGB 9,2 Prozentpunkte über dem maßgeblichen Basiszinssatz; soweit der Schuldner für die Verzögerung nicht verantwortlich ist, gelten die gesetzlichen Zinsen nach dem ABGB. Gegenüber Verbrauchern werden gesetzliche Verzugszinsen von 4 % jährlich verrechnet.
e) Mahn- und Betreibungskosten werden nur im gesetzlich zulässigen Umfang verrechnet. Sie müssen vom Kunden verschuldet, zur zweckentsprechenden Einbringung notwendig und zur Forderung verhältnismäßig sein.
6. Mitwirkungspflichten des Kunden
a) Der Kunde stellt uns rechtzeitig alle Informationen und Unterlagen zur Verfügung, die für die vereinbarte Leistung erforderlich sind. Dazu zählen insbesondere Veranstaltungsort, Zeitplan, Teilnehmerzahl, technische Anforderungen sowie bekannte örtliche Einschränkungen.
b) Soweit nicht von uns übernommen, sorgt der Kunde für rechtzeitigen Zugang zum Veranstaltungsort, geeignete Lade- und Transportwege, vereinbarte Aufbauflächen und sichere Arbeitsbedingungen.
c) Erforderliche Stromanschlüsse, Internetverbindungen, Aufstellflächen, Befestigungsmöglichkeiten und Witterungsschutz sind entsprechend der vereinbarten technischen Anforderungen bereitzustellen.
d) Der Kunde informiert uns vorab über behördliche Vorgaben, Lautstärkebeschränkungen, Brandschutzauflagen, Zufahrtsbeschränkungen und vergleichbare Umstände, soweit ihm diese bekannt sind oder bekannt sein müssen.
e) Verzögerungen oder Mehraufwand aufgrund einer vom Kunden zu vertretenden Verletzung dieser Pflichten werden nach den vereinbarten Sätzen, andernfalls nach den gesetzlichen Bestimmungen abgerechnet. Wir informieren den Kunden möglichst frühzeitig über die Auswirkungen.
7. Termine und Leistungsänderungen
a) Veranstaltungs-, Liefer-, Aufbau- und Abbauzeiten sind verbindlich, wenn sie als solche vereinbart wurden.
b) Terminverschiebungen durch den Kunden bedürfen unserer Zustimmung. Die Verfügbarkeit von Personal und Equipment für einen Ersatztermin ist gesondert zu prüfen.
c) Auswirkungen einer Terminverschiebung auf Preis und Leistungsumfang werden vor der Änderung vereinbart. Kommt keine Einigung zustande, bleibt der ursprüngliche Vertrag bestehen.
d) Sachlich gerechtfertigte, geringfügige Änderungen der technischen Ausführung sind zulässig, wenn sie dem Kunden zumutbar sind und den vereinbarten Zweck sowie Qualität und Umfang der Leistung nicht beeinträchtigen. Wesentliche Änderungen bedürfen seiner Zustimmung.
8. Stornierung durch den Kunden
a) Stornierungen sollen zur Dokumentation per E-Mail an office@aav-events.at Gesetzliche Rücktritts- und Kündigungsrechte bleiben unberührt.
b) Für Kunden, die Unternehmer sind, wird ein vertragliches Stornierungsrecht gegen Zahlung folgender Stornogebühr vereinbart. Maßgeblich ist der Zugang der Stornierung bei AAV-Events:
| Zugang der Stornierung vor dem vereinbarten Veranstaltungsbeginn | Anteil des vereinbarten Netto-Gesamtpreises |
| Mehr als 56 Kalendertage vorher | 30 % |
| 29 bis einschließlich 56 Kalendertage vorher | 50 % |
| 15 bis einschließlich 28 Kalendertage vorher | 80 % |
| 14 Kalendertage oder weniger vorher | 100 % |
c) Dem Unternehmer bleibt der Nachweis offen, dass durch die Stornierung kein oder ein wesentlich geringerer wirtschaftlicher Nachteil entstanden ist. Ersparte Aufwendungen und eine durch die Stornierung ermöglichte anderweitige Verwendung reservierter Kapazitäten werden berücksichtigt.
d) Bereits verrechnete oder bezahlte Leistungen sowie Anzahlungen werden auf die Stornoabrechnung angerechnet. Die von der Stornogebühr erfassten Vorarbeiten und Fremdkosten werden nicht zusätzlich verrechnet. Die umsatzsteuerliche Behandlung richtet sich nach der gesetzlichen Einordnung der jeweiligen Zahlung.
e) Für Verbraucher gilt die vorstehende Prozentstaffel nicht. Bei einer Absage richten sich etwaige Entgeltansprüche nach den gesetzlichen Bestimmungen. Soweit § 1168 ABGB anwendbar ist, sind insbesondere ersparte Aufwendungen sowie anrechenbarer anderweitiger Erwerb abzuziehen.
f) Bei wirksamer Ausübung eines gesetzlichen Rücktrittsrechts fällt keine vertragliche Stornogebühr an. Ein gesetzlich vorgesehener anteiliger Wertersatz bleibt unberührt.
9. Rücktritt und Leistungsverweigerung durch AAV-Events
a) Bei wesentlichen Vertragsverletzungen des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung einer fälligen vereinbarten Anzahlung oder beim Ausbleiben notwendiger Mitwirkung, dürfen wir nach erfolgloser Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
b) Eine Nachfrist ist nicht erforderlich, soweit das Gesetz einen sofortigen Rücktritt zulässt.
c) Bestehen konkrete Gefahren für Personen oder erhebliche Gefahren für Sachen, dürfen wir die betroffenen Arbeiten im erforderlichen Umfang unterbrechen. Wir informieren den Kunden unverzüglich und stimmen zumutbare Abhilfemaßnahmen ab.
d) Die finanziellen Folgen eines Rücktrittes oder einer Unterbrechung richten sich nach dem Vertrag und den gesetzlichen Bestimmungen. Eine automatische zusätzliche Vertragsstrafe wird nicht vereinbart.
10. Höhere Gewalt und sonstige Leistungshindernisse
a) Bei außergewöhnlichen, nicht beherrschbaren Ereignissen, welche die Leistung verhindern oder erheblich beeinträchtigen, informieren sich die Vertragsparteien unverzüglich. Dazu können insbesondere Naturkatastrophen, behördliche Veranstaltungsverbote oder schwerwiegende unvorhersehbare Infrastrukturstörungen gehören.
b) Die Parteien prüfen zumutbare Anpassungen oder Ersatztermine. Eine Änderung des Vertrages setzt eine entsprechende Vereinbarung voraus.
c) Ob Leistungen nachzuholen sind, Entgeltansprüche bestehen oder Zahlungen zurückzuerstatten sind, richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und der Zuordnung des jeweiligen Hindernisses. Ein Anspruch auf den gesamten Auftragspreis entsteht nicht allein aufgrund höherer Gewalt.
11. Vermietung und Überlassung von Equipment
a) Mietdauer, Übergabe, Rückgabe und ein etwaiger Transport werden im Auftrag festgelegt. Eine Verlängerung bedarf unserer Zustimmung.
b) Das Equipment bleibt unser Eigentum. Es darf ausschließlich zum vereinbarten Zweck und entsprechend den Bedienungs- und Sicherheitshinweisen verwendet werden.
c) Eine Weitervermietung, Weitergabe an nicht vereinbarte Nutzer, Veränderung oder Reparatur bedarf unserer vorherigen Zustimmung.
d) Der Kunde prüft das Equipment bei Übergabe auf erkennbare Schäden und Vollständigkeit. Feststellungen sollen gemeinsam dokumentiert werden. Gesetzliche Gewährleistungsrechte werden dadurch nicht eingeschränkt.
e) Beschädigungen, Verlust, Diebstahl und Funktionsstörungen sind uns unverzüglich mitzuteilen. Bei sicherheitsrelevanten Störungen ist die Nutzung einzustellen.
f) Der Kunde haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für von ihm zu vertretende Schäden und Verluste. Gewöhnliche Abnutzung bei vertragsgemäßem Gebrauch wird nicht verrechnet. Eine pauschale verschuldensunabhängige Haftung zum Neuwert wird nicht vereinbart.
g) Bei verspäteter Rückgabe richten sich Nutzungsentgelt und allfällige weitere Ersatzansprüche nach den gesetzlichen Bestimmungen. Eine doppelte Abgeltung desselben Nachteils erfolgt nicht.
12. Aufbau, Betrieb und Sicherheit
a) Von uns errichtete Anlagen dürfen während der vereinbarten Betreuung nur durch unser Personal oder ausdrücklich eingewiesene Personen bedient werden.
b) Sicherheitseinrichtungen, Verkabelungen, Aufhängungen und Geräteeinstellungen dürfen ohne Abstimmung nicht verändert werden.
c) Für Außenveranstaltungen sind die vereinbarten Schutzmaßnahmen gegen Regen, Wind und sonstige Witterungseinflüsse einzuhalten. Bei konkreter Gefahr dürfen wir den betroffenen Betrieb im notwendigen Umfang einstellen.
d) Verantwortlichkeiten für Genehmigungen, Sicherheitsdienste, Veranstaltungsstätten und die Einhaltung veranstaltungsrechtlicher Anforderungen werden im Auftrag festgelegt. Eigene gesetzliche Pflichten jeder Vertragspartei bleiben bestehen.
13. Streaming, Video- und Tonproduktionen
a) Produktionsumfang, Formate, Bearbeitung, Korrekturschleifen, Liefertermine sowie die Übergabe von Roh- oder Projektdateien richten sich nach der jeweiligen Vereinbarung.
b) Der Kunde liefert benötigte Präsentationen, Bild-, Video- und Tondateien rechtzeitig in den vereinbarten Formaten. Änderungen nach einer erteilten Freigabe können nach vorheriger Vereinbarung gesondert verrechnet werden.
c) Für vom Kunden bereitgestellte Inhalte sorgt dieser im Rahmen seiner Verantwortlichkeit für die erforderlichen Nutzungsrechte und rechtlichen Voraussetzungen.
d) Bei Streaming-Leistungen werden die Verantwortlichkeiten für Internetzugang, Plattform, Benutzerkonten und erforderliche Zugangsdaten vorab vereinbart. Externe Dienste können technischen Einschränkungen unterliegen. Unsere Haftung für eigene Pflichtverletzungen bleibt unberührt.
e) Eine dauerhafte Archivierung von Produktions-, Roh- oder Projektdateien ist nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde. Vereinbarte Aufbewahrungs- und Löschfristen werden dem Kunden mitgeteilt.
14. Urheber- und Nutzungsrechte
a) Urheberrechte an geschützten Konzepten, Entwürfen, Plänen, Grafiken, Musik-, Film- und Tonproduktionen verbleiben beim jeweiligen Rechteinhaber.
b) Der Kunde erhält die für den vereinbarten Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte im vereinbarten Umfang. Soweit nichts anderes vereinbart ist, werden diese nach vollständiger Bezahlung der betreffenden Leistung eingeräumt. Eine zur vereinbarten Durchführung der Veranstaltung erforderliche Nutzung bleibt zulässig.
c) Eine darüber hinausgehende Nutzung, Bearbeitung, Veröffentlichung oder Übertragung an Dritte bedarf einer zusätzlichen Vereinbarung, soweit sie nicht bereits vom vereinbarten Nutzungsrecht oder gesetzlich gedeckt ist.
d) Rechte Dritter, etwa an Musik, Schriften, Stockmaterial oder Software, werden nur im Umfang der jeweiligen Lizenz eingeräumt.
e) Die Verwendung von Kundenlogos, Aufnahmen oder Projektergebnissen für unsere eigene Werbung und Referenzdarstellung wird gesondert vereinbart. Erforderliche Rechte und datenschutzrechtliche Voraussetzungen sind dabei zu beachten.
15. Gewährleistung und Mängelmeldung
a) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.
b) Der Kunde soll erkennbare Störungen und Mängel möglichst umgehend melden, damit wir diese insbesondere während einer Veranstaltung rasch beheben können. Bei Verbrauchern führt eine unterlassene sofortige Meldung nicht zum Verlust gesetzlicher Gewährleistungsrechte.
c) Wir erhalten im gesetzlich vorgesehenen Umfang Gelegenheit zur Verbesserung oder zum Austausch. Weitere Rechte des Kunden richten sich nach dem Gesetz.
d) Für Unternehmer gelten gesetzliche Untersuchungs- und Rügepflichten nur, soweit diese auf den jeweiligen Vertrag tatsächlich anwendbar sind.
16. Schadenersatz und Haftung
a) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen für Personenschäden sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.
b) Gegenüber Unternehmern ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
c) Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Haftungsbestimmungen ohne die Einschränkung gemäß lit. b).
d) Zwingende Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz und sonstige zwingende Haftungsvorschriften bleiben unberührt. Es gelten die gesetzlichen Beweislast- und Verjährungsregeln.
17. Eigentumsvorbehalt bei Warenverkäufen
a) Verkaufte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des betreffenden Kaufpreises unser Eigentum. Für vermietetes Equipment gilt Punkt XI.
b) Der Kunde darf Vorbehaltsware weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Über Pfändungen oder sonstige Zugriffe Dritter ist AAV-Events unverzüglich zu informieren.
c) Eine Rückforderung oder Rücknahme erfolgt ausschließlich nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen. Ein Vertragsrücktritt wird gesondert erklärt, soweit dies erforderlich ist.
18. Aufrechnung und Zurückbehaltung
a) Gegenüber Unternehmern ist die Aufrechnung mit Gegenforderungen zulässig, wenn diese rechtskräftig festgestellt, von uns anerkannt oder rechtlich mit unserer Forderung zusammenhängend sind.
b) Gegenüber Verbrauchern werden die gesetzlichen Aufrechnungsrechte nicht eingeschränkt.
c) Gesetzliche Zurückbehaltungsrechte bleiben unberührt.
19. Datenschutz und Vertraulichkeit
a) Personenbezogene Daten werden nach den geltenden Datenschutzvorschriften verarbeitet. Informationen über Zwecke, Rechtsgrundlagen, Empfänger, Speicherdauer und Betroffenenrechte werden in gesonderten Datenschutzhinweisen bereitgestellt.
b) Mit der Annahme dieser AGB wird keine pauschale Einwilligung in Werbung oder die Veröffentlichung von Bild- und Tonaufnahmen erteilt.
c) Soweit wir personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeiten, wird vor Beginn eine erforderliche Auftragsverarbeitungsvereinbarung abgeschlossen.
d) Die Parteien behandeln als vertraulich erkennbare geschäftliche und technische Informationen vertraulich. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.
20. Gesetzliche Verbraucherinformationen
a) Bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen erhalten Verbraucher die gesetzlich erforderlichen Informationen und, soweit ein Rücktrittsrecht besteht, eine Rücktrittsbelehrung samt Muster-Widerrufsformular gesondert vor Vertragsabschluss.
b) Ein allfälliger Ausschluss des Rücktrittsrechts bei Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen zu einem bestimmten Termin wird anhand der konkret vereinbarten Leistung beurteilt und vor Vertragsabschluss mitgeteilt.
c) Diese AGB ersetzen keine gesetzlich erforderliche Rücktrittsbelehrung. Zwingende Verbraucherrechte bleiben unberührt.
21. Rechtswahl, Erfüllungsort und Gerichtsstand
a) Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern bleiben zwingende Schutzvorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts anwendbar, soweit dies gesetzlich vorgesehen ist.
b) Erfüllungsort ist der vereinbarte Veranstaltungs-, Liefer- oder Produktionsort. Für sonstige Leistungen gilt mangels anderer Vereinbarung unser Unternehmenssitz.
c) Für Streitigkeiten mit Unternehmern wird das für unseren Unternehmenssitz sachlich zuständige Gericht vereinbart. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
d) Vertragssprache ist Deutsch.
22. Schlussbestimmungen
a) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, richtet sich deren Auswirkung auf den übrigen Vertrag nach den gesetzlichen Bestimmungen.
b) Änderungen von Kontaktdaten sollen der jeweils anderen Vertragspartei zeitnah mitgeteilt werden, soweit dies für die Vertragsabwicklung erforderlich ist. Gesetzliche Voraussetzungen für den Zugang von Erklärungen bleiben unberührt.
c) Rechtserhebliche Mitteilungen können per E-Mail erfolgen, sofern nicht gesetzlich oder individuell eine andere Form vorgeschrieben ist.